Geschätzte Funktionäre/Innen,
Musiker/Innen,
in der Generalversammlung des BVT am 12. März 2017 wurde die Einrichtung eines Hilfsfonds beschlossen. Ziel ist es, Mitgliedern von Tiroler Musikkapellen und deren nächsten Angehörigen, die infolge von Unglücksfällen oder Krankheit finanziell stark belastet werden, eine Beihilfe zu gewähren.
Die notwenigen Mittel werden über die jährlich bezahlten Mitgliedsbeiträge der Tiroler Musikkapellen aufgebracht.
Anträge auf Gewährung einer diesbezüglichen Beihilfe können ab sofort von den Musikkapellen über den Außerferner Musikbund eingebracht werden.
Anhang: Anmeldeformular/Schadensmeldung
Mit freundlichen Grüßen
Horst Pürstl
Bezirksobmann
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